Verkehrsbehinderungen, Sperrungen und Umleitungen während der Bayern Rundfahrt am Mittwoch & Donnerstag 23./24.05.2012
Am Mittwoch den 23.05.2012 endet aus Richtung Traunstein kommend die 1. Etappe der Bayern Rundfahrt 2012 in Penzberg und startet am Donnerstag den 24.05.2012 zur 2. Etappe in Richtung Kempten. An beiden Tagen ist in der Innenstadt sowie im restlichen Stadtgebiet Penzberg mit zum Teil erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Damit sich die Penzberger Bürger und Bürgerinnen frühzeitig auf die Verkehrsbehinderungen, Sperrungen und Umleitungen im Zusammenhang mit der Bayern Rundfahrt 2012 einstellen können, möchte die Stadt Penzberg bereits jetzt über die einzelnen Beeinträchtigungen informieren:
Mittwoch 23. Mai 2012:
Folgende Straßen sind ab 8.30 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung um ca. 21.00 Uhr für den Verkehr komplett gesperrt:
Zusätzlich sind ab 13.00 Uhr die Philippstraße (Bereich zwischen Karlstraße und Sigmundstraße), die Sigmundstraße und die Gustavstraße für den Verkehr komplett gesperrt.
Die Umleitung erfolgt in dieser Zeit über die Philippstraße – Karlstraße – Am Schloßbichl – Bichler Straße.
Lageplan Sperrungen/ Umleitungen Innenstadt
Entlang der genannten Straßen werden teilweise für beide Renntage Halteverbote angeordnet.
Die Stadt Penzberg empfiehlt allen Anwohnern und Betroffenen, welche ihre Fahrzeuge dringend benötigen bzw. darauf angewiesen sind, sich frühzeitig um eine Abstellmöglichkeit außerhalb der gesperrten Straßen zu kümmern.
Bei der Ankunft der Rennfahrer sowie während des Rennens innerhalb des Stadtgebietes am Nachmittag ist ab ca. 14.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr die komplette innerstädtische Rennstrecke für den gesamten Verkehr gesperrt und ebenfalls mit Halteverboten ausgeschildert.
Da durch die Sperrung der Rennstrecke mit erheblichen Verkehrs-behinderungen und Rückstauungen im gesamten Stadtgebiet zu rechnen ist, empfiehlt die Stadt Penzberg wenn möglich ganz auf Fahrten mit dem Auto zu verzichten.
Donnerstag 24. Mai 2012:
Entlang der Startstrecke (Bahnhofstraße – Sindelsdorfer Straße – Antdorfer Straße) wird es beim Start zur 2. Etappe zwischen ca. 10.30 Uhr und 11.00 Uhr kurzfristig zu Behinderungen kommen.
Lageplan Startstrecke 2. Etappe
Für die Besucher der Bayern Rundfahrt in Penzberg stehen eine Vielzahl von Parkplätzen im Stadtgebiet zur Verfügung.
Lageplan Besucherparkplätze + Auflistung
Die Stadt Penzberg weist jedoch darauf hin, dass aufgrund des Rennens auf der innerstädtischen Rennstrecke zum Abschluss der 1. Etappe am Mittwoch 23. Mai einige Parkplätze nur bis ca. 14.00 Uhr angefahren werden können.
Das I. UG der Tiefgarage der Rathauspassage ist während der beiden Tage der Bayern Rundfahrt für den öffentlichen Verkehr komplett gesperrt.
Für Rückfragen bezüglich der Sperrungen und Umleitungen während der Zeit der Bayern Rundfahrt im Stadtgebiet Penzberg steht Ihnen Herr Keller vom Ordnungsamt der Stadt Penzberg, Tel. 08856.813-502, gerne zur Verfügung.
Das Bundesministerium des Innern informiert:
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine
wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrundinformationen: Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person -
ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der
Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund
der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
XXX Ende Pressemitteilung XXX
Insofern wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und ggf. - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogen. "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen.
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, 82377 Penzberg, eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.
Penzberg, 01. Oktober 2011
Die korrigierte Fassung der Penzberger Sortimentsliste gem. Stadtratsbeschluss vom 28. Juni 2011 dient zukünftig als Entscheidungsgrundlage für alle Einzelhandelsvorhaben und Ansiedlungswünsche die bauleitplanerisch im Stadtgebiet zu berücksichtigen sind.
Informationen des Bayerischen Rundfunks zur Beendigung der analogen Satellitenverbreitung zum Stichtag 20.04.2012.
Seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen können sich unter
umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter können über diese Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.
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