Mit dem Steuerjahr 2011 geht die Zuständigkeit für die Lohnsteuerkarten und deren Änderungen (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter über.
Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Jahr 2012 ihre Gültigkeit.
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerkarte nach Ablauf des Jahres 2010 weiter aufbewahren und die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen. Erst nach Einführung des elektronischen Verfahrens im Jahr 2012 darf die Karte wie bisher vernichtet werden.
Erstmalige Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2011
Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Da hier der Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse I unterstellen kann.
