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Vollzug des Wasserrechts Generalentwässerungs plan (GEP) – Niederschlagswasser (NSW)

Landkreiswappen Weilheim-Schongau

Bekanntmachung der gehobenen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Werksgelände der Firma Roche Diagnostics GmbH, Nonnenwald 2, 82377 Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, über ein Regenrückhaltebecken (RRB) in den Ringseegraben

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat auf Antrag vom 05.12.2025 mit Bescheid vom 30.09.2026, Az.: 6324.02-41.4-1833, 

eine gehobene Erlaubnis

im o.g. Verfahren nach § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes erteilt.

Eine Ausfertigung dieses Wasserrechtsbescheides ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen gemäß Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG i.V.m. Art. 69 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayWG vom 05.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026 öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung wird durch die Veröffentlichung auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau (www.weilheim-schongau.de/aktuelles/bekanntmachungen/) bewirkt.
Auf Verlangen kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen, denen er bisher nicht bekannt gegeben worden ist, als zugestellt.

 

Schongau, den 30.06.2026
Landratsamt Weilheim-Schongau
gez. Fendt
Sachbereich Wasserrecht

 

Die Bekanntmachung des Landratsamtes stellen wir Ihnen hier zum Herunterladen zur Verfügung.