Der ursprünglich festgelegte Termin für die nächste Bundestagswahl, der 28. September 2025, ist obsolet, nachdem die FDP am 7. November 2024 aus der Bundesregierung ausgeschieden ist und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt hat, am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes zu stellen, über die der Bundestag am 16. Dezember abstimmen wird. Sollte dem Kanzler das Vertrauen entzogen werden, wird die Bundestagswahl für
Sonntag, 23. Februar 2025
angekündigt.
Zur Durchführung der Bundestagswahl sucht das städtische Wahlamt wieder engagierte Personen, die ein Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer übernehmen möchten.
Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, muss am Wahltag:
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
• das 18. Lebensjahr vollendet haben
• seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
• nicht nach § 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahllokale
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet und werden im Zwei-Schicht-Betrieb besetzt.
Die Wahlvorstände/Wahlhelfenden treffen sich um ca. 7:30 Uhr im Wahllokal.
Um 18:00 Uhr treffen sich alle Wahlvorstände/Wahlhelfende in den jeweiligen Wahlbezirken zur Auszählung des Wahlergebnisses.
Briefwahl
In den Briefwahlbezirken sind keine Schichten eingeteilt. Die Wahlvorstände/Wahlhelfenden treten am Wahltag um 16:00 Uhr im jeweiligen Briefwahlbezirk zusammen.
Allgemeines
Die Wahlvorstände/ Wahlhelfenden erhalten eine schriftliche Berufung, aus der hervorgeht, in welcher Funktion sie eingesetzt sind. Alle Wahlhelfenden erhalten für den Wahltag eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld.
Anmeldung zur Mitarbeit
Wer sich gerne engagieren möchte, meldet seine ehrenamtliche Mitarbeit mittels eingerichteter Bereitschaftserklärung an.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Penzberg unter Tel: +49 8856813-400 / -410 oder per E-Mail an ordnungsamt@penzberg.de gerne zur Verfügung.
Kontakt für weitere Informationen
Ordnungsamt der Stadt Penzberg
Daniela Koller
+49 8856 813-410
daniela.koller@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
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