Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Sonnenwiese“ und der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB: frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 28.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Sonnenwiese“ bei gleichzeitiger Durchführung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Außerdem hat der Stadtrat am 28.06.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Sonnenwiese“ in der Planfassung vom 27.04.2022 sowie den Vorentwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg in der Planfassung vom 27.04.2022 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das geplante Änderungsgebiet sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfassen die Grundstücke Fl.Nr.1042TF und Fl.Nr.1062TF (Wegefläche) mit einer Gesamtfläche von 3,83 ha. Die Überstellung der Fläche mit blendfreien Modultischen beträgt 2,75 ha. Die Anlage ist auf eine Installationsleistung von 2.687 kWp ausgelegt.

Im Amtsblatt Nr. 11 vom 26.07.2022 wurde bekannt gemacht, dass nachfolgende Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 03.08.2022 bis 05.09.2022 während der Öffnungszeiten zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-Vorentwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg in der Fassung vom 27.04.2022

02-Städtebauliche Begründung zur Flächennutzungsplanänderung vom 27.04.2022

03-Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Sonnenwiese“ in der Planfassung vom 27.04.2022

04-Städtebauliche Begründung zum Bebauungsplan „Solarpark Sonnenwiese“ vom 27.04.2022

05-Umweltbericht zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan „Solarpark Sonnenwiese“ in der Planfassung vom 27.04.2022

06-Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 26.04.2022

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

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Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.