Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Penzberg hat mit Beschluss des Stadtrats vom 29.07.2025 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Nonnenwald“ der Stadt Penzberg für eine Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 1226/2 der Gemarkung Penzberg, Nonnenwald 2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist der Entfall der Ausgleichsfläche M12 mit Sicherung einer adäquaten Ausgleichsfläche außerhalb des Baugebiets.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 10.04.2026 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.
Im Amtsblatt Nr. 10 vom 10.04.2026 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Nonnenwald“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung) im Internet auf der Homepage der Stadt Penzberg unter www.penzberg.de während der Auslegungszeit veröffentlicht werden.
Die Auslegungszeit beginnt am 20.04.2026 und endet am 20.05.2026.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 20.04.2026 bis 20.05.2026 zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Penzberg am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Innerhalb der Auslegungszeit können Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch in Textform bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben werden oder per Post an die Stadt Penzberg, Karlstraße 25, 82377 Penzberg gesandt werden oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet unter www.penzberg.de eingestellt ist.
Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01-7te Änderung BP Industriepark Nonnenwald-Planentwurf_20_03_2026
02-7te Änderung BP Industriepark Nonnenwald-Begründung_20_03_2026
03-Aufstellungsbeschluss 7te Änderung IP Nonnenwald_29_07_2025
04-datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren
05-Bebauungsplan Industriepark Nonnenwald Fassung 1te Änderung
06-Umweltbericht zur 1ten Änderung Industriepark Nonnenwald 05_05_2014
07-Begründung Teil III Maßnahmenkatalog zur 1ten Änderung IP Nonnenwald
08-Begründung zum Bebauungsplan vom 26.10.2004
Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
