Update: 10.11.2020
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 28. Oktober beschlossen, deutschlandweit abgestimmte und überall einheitlich durchzuführende Maßnahmen zu treffen. Die Bayerische Staatsregierung begrüßt dieses konzertierte Handeln von Bund und Ländern und wird die getroffenen Beschlüsse konsequent und umgehend in Landesrecht umsetzen. Alle Maßnahmen treten daher auch in Bayern am 2. November 2020 in Kraft und sind bis Ende November 2020 befristet.
Die Maßnahmen haben konkrete Auswirkungen ...
1. Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen:
Beim Einkauf auf dem Wochenmarkt (Do. 7:00 Uhr - 14:00 Uhr) am Stadtplatz Penzberg gilt weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
2. Gastronomie:
Gastronomische Betriebe bleiben im November geschlossen. Von der Schließung der Gastronomie ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Hier finden Sie eine Liste der Penzberger Gastrobetriebe, die einen Bestell- und/oder Lieferservice anbieten.
3. Einkaufen:
Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je 10 m² Verkaufsfläche aufhalten.
4. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen:
Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. Im Schulunterricht gilt eine Maskenpflicht auch am Platz.
Von der Schließung nicht betroffen sind die Musikschulen. Es könnten sich eventuell Einschränkungen beim Gruppen- und Ensembleunterricht ergeben (s. ebenfalls 6.).
5. Einrichtungen der Freizeitgestaltung/Kultureinrichtungen:
Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören in Penzberg z. B. das KinoP, Fitnessstudios sowie vergleichbare Freizeit-Einrichtungen.
Folgende Städtische Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen bleiben bis Ende November geschlossen:
- Stadthalle
- Museum Penzberg - Sammlung Campendonk
- Bergwerksmuseum
- Städtische Sporthalle an der Seeshaupter Straße
- Stadion an der Karl-Wald-Straße (davon ausgenommen ist der Schulsport)
- Jugendzentrum
Das Jugendcafé "Chill out" ist wegen Umzugs geschlossen.
6. Städtische Einrichtungen:
Geöffnet bleiben: Das Rathaus (mit vorheriger Terminvereinbarung), die Stadtbücherei, Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen und die Städt. Musikschule (Unterricht darf erteilt werden, Veranstaltungen der Musikschule sind untersagt).
7. Kundencenter Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg:
Ab sofort für den Kundenverkehr geschlossen!
Das Kundencenter und die Mitarbeiter der Stadtwerke Penzberg sind über Telefon und E-Mail weiter uneingeschränkt erreichbar.
Die Stadtwerke bitten um Verständnis, dass ab sofort keine persönlichen Gespräche durchgeführt werden. Gerne beraten die Stadtwerke ausführlich am Telefon.
Die Kunden-Servicenummer lautet: 08856.813-600
Die Schließung betrifft sowohl das Verwaltungsgebäude (Am Alten Kraftwerk 3) und das Gebäude der Wasserversorgung (Am Alten Kraftwerk 2). Die Ansprechpartner der Stadtwerke finden Sie unter www.stadtwerke-penzberg.de.
8. Sport:
Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
9. Dienstleitungen:
Geschlossen werden Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Fußpflege) bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
10. Private Kontakte:
Es dürfen sich Angehörige aus zwei Hausständen treffen, jedoch maximal 10 Personen insgesamt.
11. Reisen und Besuche:
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
12. Veranstaltungen:
Gottesdienste und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz dürfen stattfinden, alle Veranstaltungen anderer Art werden untersagt.
13. Sperrstunde:
Auf den oben genannten (Punkt 1) öffentlichen Plätzen ist der Konsum von Alkohol in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt, Tankstellen dürfen in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen.
Die vollständige Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei können Sie
hier als pdf-Datei herunterladen.