Der Stadtrat hat am 25.10.2022 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 27.12.2022 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 27.05.2025 den Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg mit Landschaftsplan und Begründung gebilligt und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form der öffentlichen Auslegung der Planvorentwürfe.
Im Amtsblatt Nr. 11 vom 25.09.2025 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung und Landschaftsplan) sowie der Billigungsbeschluss des Stadtrats vom 27.05.2025 im Internet auf der Homepage der Stadt Penzberg unter www.penzberg.de während der Auslegungszeit veröffentlicht werden und zusätzlich bei der Stadtverwaltung Penzberg im Stadtbauamt (Rathauspassage, 2. Stock) während der Auslegungszeit zu den üblichen Dienststunden zur Einsicht bereitgestellt werden.
Die Auslegungszeit beginnt am 07.10.2025 und endet am 12.12.2025.
Stellungnahmen können während der Auslegungszeit abgegeben werden. Diese sollen elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch in Textform bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben werden oder per Post an die Stadt Penzberg, Karlstraße 25, 82377 Penzberg gesandt werden oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet unter www.penzberg.de eingestellt ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Die Plangrundlagen zum Flächennutzungsplan sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01-FNP_Vorentwurf_Penzberg_gesamt_2025-06-18
02-FNP_Vorentwurf_Bereich_Nord
04-FNP-Neuaufstellung_Begründung_2025-06-27
05-StR_2025_05_27_FNP Neuaufstellung_Billigung Vorentwürfe_Beschlussbuchauszug
06-datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Plangrundlagen zum Landschaftsplan:
11-Landschaftsplan_Penzberg_Erläuterungsbericht_ENTWURF_2025-02
13-Karte01b_Boden_Ertragspotenzial_2025-02
17-Karte05_Landschaft_Erholung_2025-02
18-Karte06_Schutzgebiete_2025-02
19-Karte07_Restriktionenplan_2025-02
20-Karte08_Entwicklungsraeume_2025-02
21-Karte09_Entwicklungskonzept_2025-02
Der bisherige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2002 ist nachfolgend dargestellt:
Die historischen Flächennutzungspläne der Stadt Penzberg aus den Jahren 1976 und 1954 sind nachfolgend dargestellt:
Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.
