Digitaler Bauantrag

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.

Grundsätzlich ist für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage eine Baugenehmigung erforderlich. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Maßnahme nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist.

Seit dem 1. März 2022 können über das Landratsamt Weilheim-Schongau Bauanträge digital eingereicht werden. Der Landkreis Weilheim-Schongau bietet somit Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, auf Anträge in Papierform zu verzichten.

Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren (Landratsamt Weilheim-Schongau) 
 

Übergangsweise können Bauanträge weiterhin in Papierform eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass diese jedoch nicht mehr über die Stadt Penzberg, sondern direkt beim Landratsamt einzureichen sind. Lediglich Anträge auf das Genehmigungsfreistellungsverfahren und Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben müssen - bei der Einreichung in Papierform - weiterhin bei der Stadt eingereicht werden.

Die Stadt Penzberg ist durch ihr gemeindliches Einvernehmen weiterhin am Entscheidungsprozess beteiligt. Das Landratsamt, als unterer Bauaufsichtsbehörde, entscheidet nach Überprüfung des Bauantrags über die Erteilung der Baugenehmigung.

Ob ein Vorhaben letztendlich baugenehmigungsfähig ist, hängt von den für das entsprechende Baugrundstück einschlägigen baurechtlichen Vorschriften (z. B. das Vorhandensein eines Bebauungsplans) ab.
 

Entwässerungspläne / Entwässerungsskizzen:
Das Stadtbauamt weist ferner darauf hin, dass mit der Einreichung von Bauanträgen fachgerechte Entwässerungspläne und mit der Einreichung von Vorbescheidsanträgen prüffähige Entwässerungsskizzen beizulegen sind, damit diese Anträge behandelt werden können.

Es ist daher ratsam, bereits im Vorfeld der Antragstellung, Kontakt mit dem Stadtbauamt aufzunehmen und einen Termin für eine Bauberatung zu vereinbaren. 

Das Stadtbauamt Penzberg berät Sie gerne!


Bauanträge, die in der Sitzung des Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschusses behandelt werden sollen, müssen 21 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Stadt Penzberg bzw. dem Landratsamt digital über das BayernPortawww.freistaat.bayern mittels BayernID eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Sitzungstermine des Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschusses:

Dienstag, 12.03.2024
Dienstag, 16.04.2024
Dienstag, 07.05.2024
Dienstag, 11.06.2024
Dienstag, 09.07.2024
Dienstag, 17.09.2024
Dienstag, 08.10.2024
Dienstag, 12.11.2024
Dienstag, 10.12.2024