Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB§ 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 25.09.2018 die Aufstellung des ortsbilderhaltenden Bebauungsplanes "Bürgermeister-Rummer-Straße" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB angeordnet.
Im Amtsblatt Nr. 17 vom 21.12.2018 wurde bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen
Entwurf des Bebauungsplanes "Bürgermeister-Rummer-Straße Teil A"
Begründung zum Bebauungsplan "Bürgermeister-Rummer-Straße Teil A"
vom 08.01.2019 bis 08.02.2019 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und während der Auslegungszeit auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen.
Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per Email an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden.
Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
Entwurf des Bebauungsplanes "Bürgermeister-Rummer-Straße Teil A"
Begründung zum Bebauungsplan "Bürgermeister-Rummer-Straße Teil A"
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes vom 25.09.2018
Kontakt für weitere Informationen
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Elke Zehetner.