Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente“ der Stadt Penzberg sowie der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg

 

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 21.07.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente" der Stadt Penzberg vom 10.11.2017 zur Erweiterung des Geltungsbereichs nach Nordosten mit Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nr. 1143/49 und 1143/50 in den Geltungsbereich beschlossen.

Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente" dient zur Standortsicherung der bestehenden Gewerbebetriebe, indem für die beiden Gewerbebetriebe maßvolle und für den Betriebsablauf erforderliche Erweiterungsflächen geschaffen werden. Die Erschließung der Grundstücke Flurnummern 1143/49 und 1143/50 erfolgt über die angrenzenden bereits gewerblich genutzten Grundstücke mit Anbindung an die Seeshaupter Straße.

Im Amtsblatt Nr. 20 vom 10.12.2020 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbezentrum Seeshaupter Straße / Westtangente" der Stadt Penzberg einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie schalltechnischer Untersuchung sowie der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg einschließlich Begründung und Umweltbericht  vom 18.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 18.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021  zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.


Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 1. Änderung BP Gewerbezentrum Seeshaupter Straße -
         Änderungsentwurf vom 27.11.2020

02 - Begründung Teil 1 zur 1. Änderung BP Gewerbezentrum Seeshaupter Straße

03 - Umweltbericht zur 1. Änderung BP Gewerbezentrum Seeshaupter Straße

04 - Schalltechnische Untersuchung

05 - 33. Änderung Flächennutzungsplan - Planentwurf vom 12.11.2020

06 - Begründung zur 33 Änderung Flächennutzungsplan

07 - Umweltbericht zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans

08 - Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2020

09 - Beschluss vom 01.12.2020 zur frühzeitigen Unterrichtung

10 - Bebauungsplan Gewerbzentrum Seeshaupter Straße


Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.