Aufstellung der 3. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den Ortsteil „Promberg“ der Stadt Penzberg

 

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat hat am 29.01.2019 die Aufstellung der 3. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil "Promberg" angeordnet.

Gegenstand der Änderung ist die Erweiterung des Geltungsbereiches nach Südosten zur Einbeziehung der Grundstücke Flurnummern 1447, 1447/1 und 1447/2 der Gemarkung Penzberg sowie die Festsetzung von Baugrenzen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flurnummer 1447/2 der Gemarkung Penzberg.

Nach öffentlicher Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten den Billigungsbeschluss sowie den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst. Im Rahmen des Billigungsbeschlusses hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten beschlossen, dass neben den in den Beschlussvorschlägen genannten Planänderungen- bzw. Planergänzungen nachgewiesen wird, dass die Aufnahme- und Sickerfähigkeit des Untergrunds für die Einleitung von unverschmutztem Niederschlagswasser vorliegt und der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nicht zum Nachteil der tiefer liegenden Grundstücke verstärkt oder auf andere Weise verändert wird.

Im Amtsblatt Nr. 21 vom 23.12.2020 wurde bekannt gemacht, der Entwurf der 3. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil "Promberg" einschließlich Begründung sowie Sickertest vom 04.01.2021 bis einschließlich 04.02.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und während der Auslegungszeit auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen.

Innerhalb der Auslegungszeit können Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich und mündlich zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil "Promberg" unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die 3. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil "Promberg" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 3. Änderung AB Promberg - Planentwurf 15.09.2020

02 - 3. Änderung AB Promberg - Begründung

03 - 3. Änderung AB Promberg - Sickertest

04 - 3. Änderung AB Promberg - Billigungsbeschluss 15.09.2020

05 - Außenbereichssatzung_Plomberg

06 - 1. Änderung_AB Promberg

07 - 2. Änderung_AB Promberg

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.