Aufstellung des Bebauungsplans „Freizeitgärten Breitfilz“ der Stadt Penzberg sowie der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg

 

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 21.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans "Freizeitgärten Breitfilz" der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 864, 864/63, 2053/9 TF und 2045 TF der Gemarkung Penzberg beschlossen.

Außerdem hat der Stadtrat der Stadt Penzberg am 21.07.2020 die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Freizeitgärten Breitfilz" beschlossen.

Im Amtsblatt Nr. 2 vom 10.02.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans "Freizeitgärten Breitfilz" der Stadt Penzberg einschließlich Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung sowie der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg einschließlich Begründung und Umweltbericht  vom 18.02.2021 bis einschließlich 22.03.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 18.02.2021 bis einschließlich 22.03.2021  zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - Bebauungsplan Freizeitgärten Breitfilz - Planentwurf

02 - Begründung zum Bebauungsplan Freizeitgärten Breitfilz

03 - Umweltbericht zum Bebauungsplan Freizeitgärten Breitfilz

04 - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

05 - 32. Änderung des Flächennutzungsplans - Planentwurf

06 - Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans

07 - Umweltbericht zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans

08 - Aufstellungsbeschluss

09 - Beschluss zum Planentwurf


Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.