Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportstätte Müllerholz“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für die Grundstücke Flurnummern 943/21 und 944 Teilfläche der Gemark. Penzberg, an der Nonnenwaldstr.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 18.02.2020 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans "Sportstätte Müllerholz" der Stadt Penzberg zur Errichtung von Kindertagesstätten auf den Grundstücken Flurnummern 943/21 und 944 Teilfläche der Gemarkung Penzberg, an der Nonnenwaldstraße, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

Der Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans "Sportstätte Müllerholz" der Stadt Penzberg wurde im Amtsblatt am 10.03.2020 bekanntgemacht.

Im Amtsblatt Nr. 20 vom 10.12.2020 wurde bekannt gemacht, dass der 3. Änderung des Bebauungsplans "Sportstätte Müllerholz" der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 05.03.2021 bis 06.04.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 05.03.2021 bis einschließlich 06.04.2021 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 3. Änderung Bebauungsplan Sportstätte Müllerholz - Änderungsentwurf

02 - 3. Änderung Bebauungsplan Sportstätte Müllerholz - Begründung

03 - Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2020

04 - Auslegungsbeschluss vom 09.02.2021

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.