Aufstellung des Bebauungsplans „Edeka Areal“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 21.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Edeka-Areal“ beschlossen.

Als Nutzung für den Bebauungsplan ist im Norden des Plangebiets „großflächiger Einzelhandel“ und im Süden ein „allgemeines Wohngebiet“ vorgesehen.

Der Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Edeka Areal“ der Stadt Penzberg wurde im Amtsblatt am 10.03.2021 bekanntgemacht.

Im Amtsblatt Nr. 4 vom 10.03.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Edeka Areal“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung, Prüfung der landesplanerischen und städtebaulichen Verträglichkeit des Vorhabens, Prüfung eines möglichen Agglomerationstatbestands für das Planvorhaben, Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung, Bewertung der bergbaulich-geotechnischen Verhältnisse, schalltechnischer Untersuchung, allgemeiner Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Aktualisierung der Potenzialabschätzung der Fledermäuse bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 18.03.2021 bis einschließlich 19.04.2021 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan „Edeka Areal“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
 

Die Plangrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-Bebauungsplan Edeka Areal - Planentwurf vom 23.02.2021

02-Bebauungsplan Edeka Areal - Begründung vom 23.02.2021

03-Übersicht Fachgutachten

04-Fachgutachten CIMA Verträglichkeit

05-Fachgutachten CIMA Agglomerationstatbestand

06-Fachgutachten Berggutachten

07-Fachgutachten Verkehrsgutachten

08-Fachgutachten Schalltechnische Untersuchung

09-UVP-Vorpruefung

10-Potenzialabschaetzung Fledermäuse

11-Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans vom 21.07.2020

12-Beschluss zur Auslegung

13-Präsentation Wohnanlage Edeka Areal
 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.