Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportstätte Müllerholz – Teil A“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für die Grundstücke Flurnummern 943/21 und 944 Teilfläche der Gemarkung Penzberg

Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportstätte Müllerholz – Teil A“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für die Grundstücke Flurnummern 943/21 und 944 Teilfläche der Gemarkung Penzberg, an der Nonnenwaldstraße;
erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 18.02.2020 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Sportstätte Müllerholz“ der Stadt Penzberg zur Errichtung von Kindertagesstätten auf den Grundstücken Flurnummern 943/21 und 944 Teilfläche der Gemarkung Penzberg, an der Nonnenwaldstraße, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

Nach öffentlicher Auslegung und Einholung, der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bau-; Mobilitäts- und Umweltausschuss am 15.06.2021 den Entwurf der 3. Änderung entsprechend den einzelnen Beschlussvorschlägen zur Abwägung gebilligt und beschlossen, dass folgende Untersuchungen zum Bebauungsplanentwurf zu beauftragen sind und der Bebauungsplanentwurf nach Abänderung und Ergänzung einschließlich der Untersuchungen erneut auszulegen ist:

Am 09.11.2021 hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans „Sportstätte Müllerholz“ der Stadt Penzberg in den Teil A (südlicher Teilbereich) und den Teil B (nördlicher Teilbereich) aufzuteilen und das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Sportstätte Müllerholz“ für den Teil A weiterzuführen.

Im Amtsblatt Nr. 20 vom 25.11.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Sportstätte Müllerholz – Teil A“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung und schalltechnischer Untersuchung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, vom 29.11.2021 bis 23.12.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Auslegungszeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 verkürzt ist.

 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-BPlan Sportstätte Müllerholz 3. Änderung Teil A 25.11.2021

02-Begründung B_Plan Sportstätte Müllerholz 3. Änderung Teil A 25.11.2021

03-schalltechnische Untersuchung

04-saP-Relevanzprüfung B-Plan Sportstätte Müllerholz 210921

05_Bodenuntersuchung

06-Erkundung Bergbau

07-Billigungsbeschluss vom 15.06.2021

08-Beschlussvorlage zur Aufteilung des Bebauungsplans in zwei Teilbereiche

09-Bebauungsplan Sportstätte Müllerholz

10-Rodungsantrag

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.