Aufstellung des Bebauungsplans „Edeka Areal“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB; erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 21.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Edeka-Areal“ beschlossen.

Als Nutzung für den Bebauungsplan ist im Norden des Plangebiets „großflächiger Einzelhandel“ und im Süden ein „allgemeines Wohngebiet“ vorgesehen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 10.03.2021 im Amtsblatt der Stadt Penzberg.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 18.03.2021 bis 19.04.2021 statt.

Der Stadtrat hat am 27.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Edeka-Areal“ gebilligt und den Beschluss gefasst, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf erneut auszulegen ist.

Die erneute öffentliche Auslegung fand vom 02.09.2021 bis 04.10.2021 statt.

Der Stadtrat hat am 30.11.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Edeka Areal“ entsprechend den in den Beschlussvorschlägen genannten Änderungen und Ergänzungen gebilligt und den Beschluss gefasst, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf erneut auszulegen ist.

Hierbei hat der Stadtrat bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung und Frist zur Abgabe der Stellungnahme angemessen verkürzt wird.

Im Amtsblatt Nr. 21 vom 10.12.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Edeka Areal“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 17.12.2021 bis einschließlich 12.01.2022 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und die Planunterlagen während der Auslegungszeit auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen.

Innerhalb der Auslegungszeit können Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung und Frist zur Abgabe der Stellungnahme verkürzt wird.

Gegenüber den Unterlagen zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 02.09.2021 bis 04.10.2021 haben sich nachstehende Änderungen des Planentwurfs ergeben:

  • Änderung der Verkehrsflächen im Plangebiet von „mit Geh- und Fahrtrecht zu belastende Fläche“ in „Eigentümerweg öffentlich gewidmet (Ziffer 4.3 der Festsetzungen durch Planzeichen)
  • Änderung von Festsetzungen zum Immissionsschutz (Abschnitt C: Festsetzungen durch Text Ziffer 13.7c)
  • Formulierungsänderung zum bedingten Baurecht im Allgemeinen Wohngebiet (Abschnitt C: Festsetzungen durch Text Ziffer 17)
  • Aufnahme eines Hinweises bezüglich des Umgangs mit eventuellen Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen (Abschnitt D: Hinweise durch Text und nachrichtliche Übernahme Ziffer 9)

Gegenüber den Unterlagen zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 02.09.2021 bis 04.10.2021 haben sich nachstehende Änderungen der Begründung ergeben:

  • Ziffer 5.2: Änderung der Formulierung bezüglich des bedingten Baurechts im Allgemeinen Wohngebiet aufgrund bergbaulicher Erkundungsmaßnahmen
  • Die Änderungen im Planentwurf sowie in der Begründung sind in roter Schrift kenntlich gemacht.
  • Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan „Edeka Areal“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

Bebauungsplan Edeka-Areal vom 09.11.2021

Begründung zum Bebauungsplan Edeka Areal vom 09.11.2021

Billigungsbeschluss vom 30.11.2021

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.