Aufstellung des Bebauungsplans „Freizeitgärten Breitfilz“ sowie der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 21.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Freizeitgärten Breitfilz“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 864, 864/63, 2053/9 TF und 2045 TF der Gemarkung Penzberg sowie die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freizeitgärten Breitfilz“ beschlossen.

Am 30.06.2021 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans „Freizeitgärten Breitfilz“ sowie den Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlussmäßig gebilligt und den Auslegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplans „Freizeitgärten Breitfilz“ sowie den Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 1 vom 11.01.2022 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Freizeitgärten Breitfilz“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, sowie die nach Einschätzung der Stadt Penzberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Penzberg einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Stadt Penzberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 19.01.2022 bis einschließlich 21.02.2022 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg während der Auslegungszeit zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt (Die Änderungen gegenüber den Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung sind in roter Farbe gekennzeichnet):

01-Bebauungsplan Freizeitgärten Breitfilz – Planentwurf

02-Bebauungsplan Freizeitgärten Breitfilz – Begruendung

03-Bebauungsplan Freizeitgärten Breitfilz – Umweltbericht

04-Gutachterliche Bewertung Brandschutz Ergänzung

05-spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

06-32. Änderung Flächennutzungsplan – Planentwurf

07-32. Änderung Flächennutzungsplan – Begruendung

08-32. Änderung Flächennutzungsplan – Umweltbericht

09-Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 30.06.2021

Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

11_Landratsamt_Brandschutzdienststelle

12_Regierung von Oberbayern_höhere Landesplanung

13_Landratsamt_fachlicher Naturschutz

14_Bund Naturschutz

15_Landratsamt_Natur u Umweltschutzverwaltung

16_Wasserwirtschaftsamt Weilheim


Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.