Aufstellung des Bebauungsplanes „Daserweg West - I“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB; erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat hat am 20.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Daserweg West - I“ sowie am 29.01.2019 die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beschlossen.

Da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt, die sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Reindl-Daserweg) anschließt, die Grundfläche weniger als 10.000 m² beträgt und die Zulässigkeit von Wohnnutzung auf dieser Fläche begründet wird, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Am 22.10.2019 hat der Stadtrat den Bebauungsplan „Daserweg West - I“ nach erneuter öffentlicher Auslegung und erneuter Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt und den vorhabenbezogenen Teil A des Bebauungsplans als Satzung beschlossen.

Für den Teilbereich B hat der Stadtrat am 30.11.2021 nachfolgende Plananpassungen beschlossen, die in der Planfassung vom 12.10.2021 beinhaltet sind:

•           Baugrenzen und Baufelder im Bereich des Geschosswohnungsbaus
•           Gebäudestaffelung Geschosswohnungsbau nach Wettbewerb
•           Tiefgaragenzufahrten – Einspurig Westseite
•           Offene Regenrückhaltung Spatzennest
•           Verbindungsweg Parkplatz zu Grünfläche entfällt
•           Neuordnung Freiflächen – Bepflanzung, Außenanlagen
•           Außenstellplätze neu anordnen nach Freiflächenplanung
•           Öffentliche Verkehrsflächen an Hauszugänge anpassen
•           Dachform u. Dachneigung Baukörper Fl.NR. 742
•           Erschließungsgassen Doppelhäuser entfallen
•           Grenzgaragen Doppelhäuser
•           Garagen mit Flachdach u. Extensivbegrünung
•           Ausschluss von Schottergärten
•           Beschränkt öffentlicher Weg zu den Grünanlagen und Westparzelle DHH
 

Im Amtsblatt Nr. 5 vom 25.02.2022 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Daserweg West - I, Teil B“ einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 18.03.2022 bis 19.04.2022 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-Bebauungsplan Daserweg West - I Teil B
02-Begründung zum Bebauungsplan
03-Berichtigung Flächennutzungsplan
04-Beschluss zur erneuten Auslegung

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.