Aufstellung des Bebauungsplans „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ und 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 16.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald Nord“ und die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Penzberg für das Grundstück Flurnummer 1226 TF der Gemarkung Penzberg beschlossen.

Der Stadtrat hat am 29.03.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ in der Planfassung vom 09.03.2022 sowie den Vorentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg in der Planfassung vom 09.03.2022 gebilligt und beschlossen, die Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient zur Standortsicherung des Werks Penzberg mit mittel- und langfristigen Möglichkeiten zur Erweiterung des Werksgeländes und somit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

Da die Erweiterungsfläche zur Standortsicherung dient und ausschließlich über das bestehende Werksgelände erschlossen wird, wird die Art der baulichen Nutzung nicht als Industriegebiet gemäß § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO), sondern als sonstiges Sondergebiet mit der Bezeichnung „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.

Die Bezeichnung des Bebauungsplans wurde demzufolge von „Industriepark Nonnenwald Nord“ auf „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ geändert.

Im Amtsblatt Nr. 7 vom 12.04.2022 wurde bekannt gemacht, dass nachfolgende Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 20.04.2022 bis 20.05.2022 während der Öffnungszeiten zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-Vorentwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg in der Fassung vom 09.03.2022
02-Städtebauliche Begründung zur Flächennutzungsplanänderung vom 10.03.2022
03-Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung vom 10.03.2022
04-Vorentwurf des Bebauungsplans „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ vom 09.03.2022
05-Städtebauliche Begründung zum Bebauungsplan „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ vom 10.03.2022
06-Umweltbericht zum Bebauungsplan „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ vom 10.03.2022
07-Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 02.02.2022
08-Bestandsaufnahmen Flora und Fauna 2021
09-Ermittlung und Bewertung der schalltechnischen Belange zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans vom 10.03.2022
10-Prüfung der schalltechnischen Belange zum Bebauungsplan „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ vom 09.03.2022
11-Prognose der Emissionen und Immissionen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ vom 10.12.2021
12-Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ vom Februar 2022
13-Anlagenband zur Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ vom Februar 2022
14-Aufstellungsbeschluss Stadtrat vom 16.12.2020
15-Billigungsbeschluss Stadtrat vom 29.03.2022
16-Präsentation der Planung im Stadtrat am 29.03.2022
17-Betriebliches Entwicklungskonzept Firma Roche

 

Zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind folgende Kartendarstellungen verfügbar:

Karte 01_Biotop-und Nutzungstypen
Karte 02 Biotopbäume
Karte 03a Bats Myotis groß und Plecotus
Karte 03b Bats Myotis klein
Karte 03c Bats Pipistrellus
Karte 03d Bats Nyctaloide
Karte 03e Bats Mopsfledermaus
Karte 04 Haselmaus
Karte 06a bedeutsame Vogelarten
Karte 06b Vögel Gesamtarteninventar
Karte 07a Herp Gelbbauchunke Übersicht
Karte 07b Herp Gelbbauchunke Detail
Karte 07c Herp Laubfrosch Übericht
Karte 07d Herp Laubfrosch Detail
Karte 07e Herp Zauneidechse Übersicht UG Herp
Karte 07f Herp Zauneidechse Detail UG ieS
Karte 07g Herp restliche Arten
Karte 08 Transekte TF und HEU
Karte 10 Unio und Krebse
Karte 11 MZB

 

Zur Prognose der Emissionen und Immissionen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ vom 10.12.2021 sind folgende Anhänge (siehe Seite 55 unter Nr. 11) verfügbar:

Anhang 5_1_Parameter_Quellen
Anhang 5_2_Emissionen
Anhang 5_3_Bilanz_Emissionen_BZ
Anhang 5_4_1_Auswertung_MP_F_1
Anhang 5_4_1_Auswertung_MP_F_2
Anhang 5_4_2_Auswertung_MP_F_2
Anhang 5_5_1_Lasat-Eingabedateien
Anhang 5_5_2_Lasat-Auswerteprotokoll-Logdateien
Anhang 5_5_3_RLuS2.1_Seeshaupter
Anhang 5_5_4_RLuS2.1_Nonnenwald_01
Anhang 5_6_TALDAP_U21-1-857_Bekon_Penzberg_20210601

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.