Aufstellung der 76. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 933/11 der Gemarkung Penzberg, Schlossfeldweg 1; öffentliche Auslegung gemäß § 13

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 29.04.2020 die Aufstellung der 76. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 933/11 der Gemarkung Penzberg, Schlossfeldweg 1, beschlossen.

Am 18.01.2022 hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 11 vom 26.07.2022 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 76. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ in der Planfassung vom 08.11.2021 einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 03.08.2022 bis 05.09.2022 während der Öffnungszeiten zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-76te Änderung BP Altstadtsanierung-Planentwurf

02-76te Änderung BP Altstadtsanierung-Begründung

03-Aufstellungsbeschluss

04-Auslegungsbeschluss

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.