Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Sonnenwiese“ und der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 28.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Sonnenwiese“ bei gleichzeitiger Durchführung der
35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Zeitraum vom 03.08.2022 bis 05.09.2022 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange waren im Zeitraum vom 03.08.2022 bis 05.09.2022 zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.

Die Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 27.09.2022 beschlussmäßig behandelt. Am 27.09.2022 hat der Stadtrat den Bebauungsplan sowie die 35. Änderung des Flächennutzungsplans nach Maßgabe der Abwägungsbeschlüsse gebilligt.

Am 27.09.2022 hat der Stadtrat den Auslegungsbeschluss für die Öffentlichkeits- beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die Behördenbeteiligung und Anhörung der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der 35. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Penzberg gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 16 vom 11.10.2022 wurde bekannt gemacht, dass nachfolgende Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, bis 21.11.2022 während der Öffnungszeiten öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die in den Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung durchgeführten Änderungen oder Ergänzungen sind in blauer Farbe gekennzeichnet.

Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Sonnenwiese“ sowie zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans:

01- 35. Änderung Flächennutzungsplan Planfassung 06-10-22

02- 35. Änderung Flächennutzungsplan Begründung 06-10-22

03- Bebauungsplan Solarpark Sonnenwiese Planentwurf 06-10-22

04- Bebauungsplan Solarpark Sonnenwiese_städtebauliche Begründung 06-10-22

05- Umweltbericht_ 06-10-22

06- spiezelle artenschutzrechtliche Untersuchung

07- Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen

08- Aufstellungsbeschluss Stadtrat vom 28.06.2022

09- Billigungs- und Auslegungsbeschluss Stadtrat vom 27.09.2022

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

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Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.