Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB;
öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg hat am 21.09.2021 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Fl. Nr. 1165/85 der Gemarkung Penzberg, Ahornstraße 60, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Im Amtsblatt Nr. 15 vom 13.09.2022 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Birkenstraße“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 04.01.2023 bis 06.02.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-5 te Änderung Bebauungsplan Birkenstraße – Planfassung
02- 5 te Änderung Bebauungsplan Birkenstraße – Begründung
03- Aufstellungsbeschluss
04- Bebauungsplan Birkenstraße

 

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.