Aufstellung der 78. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 12.10.2021 die Aufstellung der 78. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Flurnummer 972/38 der Gemarkung Penzberg, Ludwig-März-Straße 12, beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 26.10.2021 bekannt gemacht.

Im Amtsblatt Nr. 2 vom 10.02.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 78. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ in der Planfassung vom 06.02.2023 einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 20.02.2023 bis 24.03.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- 78 te Änderung B-Plan Altstadtsanierung - Planfassung 06.02.2023

02- 78 te Änderung B-Plan Altstadtsanierung - Begründung 06.02.2023 final

03- 78 te Änderung B-Plan Altstadtsanierung - GOP 10.01.2023

04- Aufstellungsbeschlus

05- Auslegungsbeschluss

06- Bebauungsplan Altstadtsanierung
 

Kontakt für weitere Informationen:

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.