Aufstellung der 69. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB; erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat hat am 25.04.2017 die Aufstellung der 69. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.03.2022 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.

Der Entwurf der 69. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ wurde einschließlich Begründung vom 18.03.2022 bis 19.04.2022 öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung erfolgte am 10.03.2022.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 22.03.2022 gebeten, ihre Stellungnahmen bis 25.04.2022 einzureichen.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 14.03.2023 die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt und im Rahmen des Billigungsbeschlusses beschlossen, den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung zu verringern und auf das Grundstück Flurnummer 861/13 der Gemarkung Penzberg, Sigmundstraße 7, 7 a und 9, zu begrenzen sowie die 69. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Flurnummer 861/13 der Gemarkung Penzberg, Sigmundstraße 7, 7 a und 9, erneut gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und hierbei die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB zu verkürzen.

Im Amtsblatt Nr. 3 vom 10.03.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 69. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ einschließlich Begründungbei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 17.03.2023 bis 31.03.2023  während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.


Die Planunterlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 69te Änderung Altstadtsanierung_Planfassung 07.03.2023
02 - Begruendung zur 69 Änderung Altstadtsanierung vom 07.03.2023
03 - Billigungsbeschluss vom 14.03.2023
04 - Bebauungsplan Altstadtsanierung
 

Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.