Aufstellung der 73. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 17.01.2023 die Aufstellung der 73. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ für das Grundstück Flurnummer 879/6 der Gemarkung Penzberg, Karlstraße 33, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 27.03.2023 bekannt gemacht.

Im Amtsblatt Nr. 4 vom 27.03.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 73. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, bis 04.05.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist..

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 73. Änderung Bebauungsplan Altstadtsanierunung – Planteil

02 - 73. Änderung Bebauungsplan Altstadtsanierunung – Textteil

03 - 73. Änderung Bebauungsplan Altstadtsanierunung – Begründung

04 - 73. Änderung Bebauungsplan Altstadtsanierunung – Aufstellungsbeschluss

05 - Bebauungsplan Altstadtsanierung

 

Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.