Aufstellung der 76. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Schlossfeldweg 1

Aufstellung der 76. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Schlossfeldweg 1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB;  öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 29.04.2020 die Aufstellung der 76. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 933/11 der Gemarkung Penzberg, Schlossfeldweg 1, beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.05.2020 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.

Der Entwurf der 76. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ wurde einschließlich Begründung vom 03.08.2022 bis 05.09.2022 öffentlich ausgelegt.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 18.04.2023 den Entwurf der 76. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg gebilligt und den Beschluss gefasst, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf erneut auszulegen ist.

Im Amtsblatt Nr. 5 vom 26.04.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 76. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 04.05.2023 bis 05.06.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Die Änderungen/Ergänzungen gegenüber der Planfassung zur öffentlichen Auslegung sind in blauer Schriftfarbe dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist..

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- 76 te Änderung des Bebauungsplans Altstadtsanierung -
   Planfassung 25_04_2023

02- 76 te Änderung des Bebauungsplans Altstadtsanierung -
   Begründung 11_04_2023

03- Billigungsbeschluss nach öffentlicher Auslegung 18_04_2023

04- Bebauungsplan Altstadtsanierung
 

Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.