Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ der Stadt Penzberg

Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 12.07.2022 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ für die Grundstücke Flurnummern 1143/13 und 1143/17 der Gemarkung Penzberg, Robert-Koch-Straße 1, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Neufestsetzung von Baugrenzen zur Errichtung eines Parkdecks im Norden des Druckzentrums sowie die geringfügige Erweiterung der Baugrenzen im Westen des Druckzentrums.

Nach dem Aufstellungsbeschluss wurde das Grundstück Flurnummer 1143/17 auf die Flurnummern 1143/17 (nördliche Teilfläche), 1143/53 (mittlere Teilfläche) und 1143/54 (südliche Teilfläche) aufgeteilt. Nach der Grundstücksteilung erstreckt sich die 6. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ nun auf die Grundstücke Flurnummern 1143/13 und 1143/54 der Gemarkung Penzberg.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 18.04.2023 den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Nonnenwald“ der Stadt Penzberg gebilligt und den Beschluss gefasst, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf öffentlich auszulegen ist.

Im Amtsblatt Nr. 5 vom 26.04.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ einschließlich Begründung  bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 04.05.2023 bis 05.06.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.


Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- 6te Änderung Bebauungsplan Industriepark Nonnenwald – Planfassung

02- 6te Änderung Bebauungsplan Industriepark Nonnenwald_Begründung

03- Billigungsbeschluss 18_04_2023

04- Bebauungsplan Industriepark Nonnenwald


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.