Aufstellung der 78. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Ludwig-März-Straße 12 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 12.10.2021 die Aufstellung der
78. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Flurnummer 972/38 der Gemarkung Penzberg, Ludwig-März-Straße 12, beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 26.10.2021 bekannt gemacht.

Der Entwurf der 78. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ wurde einschließlich Begründung vom 20.02.2023 bis 24.03.2023 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 22.02.2023 gebeten, ihre Stellungnahmen bis 24.03.2023 einzureichen.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 09.05.2023 die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt und im Rahmen des Billigungsbeschlusses beschlossen, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf erneut gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB öffentlich ist.

Änderungen oder Ergänzungen gegenüber der Planfassung der öffentlichen Auslegung vom 06.02.2023 sind in - roter Schriftfarbe - dargestellt.

Im Amtsblatt Nr. 6 vom 12.06.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der
78. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 20.06.2023 bis 20.07.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-78te Änderung BP Altstadtsanierung Planfassung 25_05_2023

02-78te Änderung BP Altstadtsanierung Begründung Teil 1

03-78te Änderung BP Altstadtsanierung Begründung Teil 2 – Grünordnung

04-Billigungsbeschluss 09_05_2023

05-Bebauungsplan Altstadtsanierung
 

Hinweis: Die Planunterlagen zur Planfassung der öffentlichen Auslegung vom 06.02.2023 stehen ebenfalls noch auf der Homepage zum Vergleich zur Verfügung.


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.