Aufstellung der 83. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 911/6 und 911/2 der Gemarkung Penzberg, Karlstraße 20 a und 20 b im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 19.09.2023 Aufstellung der 83. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 911/6 und 911/2 der Gemarkung Penzberg, Karlstraße 20 a und 20 b im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
 

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist

  • die Änderung der Art der baulichen Nutzung in ein Urbanes Gebiet gemäß § 6 a BauNVO
  • die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,8 sowie einer Geschossflächenzahl von 1,0
  • die Änderung der Anzahl der Vollgeschosse in einem Teilbereich der ehemaligen Bücherei auf 3 Vollgeschosse
  • die Festsetzung der Höhenlage der Gebäude
  • die Festsetzung von Traufhöhen
  • die geringfügige Erweiterung der Baugrenzen
  • die Festsetzung einer Fläche für die bestehende Tiefgarage
  • Festsetzungen zur Dachform (Flachdächer oder flachgeneigte Dächer) mit Angabe der Dachneigung (bis 10°) sowie der Dachbegrünung
  • Festsetzungen zur Grünordnung mit Baum- und Strauchpflanzungen
  • Festsetzungen zum Artenschutz mit Nisthilfen für Gebäudebrüter
     

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 19.09.2023 den Planentwurf gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 13 vom 10.10.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 83. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 18.10.2023 bis 20.11.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 83te Änderung Bebauungsplan Altstadtsanierung_
Planentwurf vom 16_08_2023

02 - 83te Änderung Bebauungsplan Altstadtsanierung_
Begründung vom 16_08_2023

03 - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss vom 19_09_2023

04 - Bebauungsplan Altstadtsanierung
 

Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.