Aufstellung des Bebauungsplans „Innenstadt VI“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat mit Beschluss vom 09.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Innenstadt VI“ für das Quartier Bahnhofstraße / Philippstraße / Postgasse im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB angeordnet.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 25.04.2013 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekannt gemacht.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 05.04.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Innenstadt VI“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 11.07.2023 die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt und im Rahmen des Billigungsbeschlusses beschlossen, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

Änderungen oder Ergänzungen gegenüber der Planfassung der frühzeitigen Beteiligung vom 23.12.2022 sind in - roter Schriftfarbe - dargestellt.

Im Amtsblatt Nr. 13 vom 10.10.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Innenstadt VI“ in der Planfassung vom 04.10.2023 einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 18.10.2023 bis 20.11.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.


Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-Bebauungsplan Innenstadt VI_Planfassung 04_10_2023

02-Bebauungsplan Innenstadt VI_Begründung  04_10_2023

03-schalltechnische Untersuchung vom 16_09_2023

04-Baumgutachten vom 09_11_2018

05-Billigungsbeschluss vom 11_07_2023
 

Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.