Aufstellung der 73. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Karlstraße 33 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB;

Bereich der Änderung - Grafik: Stadt Penzberg

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 3 BauGBErneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB

Die Stadt Penzberg hat mit Beschluss des Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschusses vom 17.01.2023 die Aufstellung der 73. Änderung des Bebauungsplans „Altstadtsanierung“ für das Grundstück Flurnummer 879/6 der Gemarkung Penzberg, Karlstraße 33, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 27.03.2023 bekannt gemacht.

Der Entwurf der 73. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ wurde einschließlich Begründung vom 04.04.2023 bis 04.05.2023 öffentlich ausgelegt.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 11.07.2023 die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt und im Rahmen des Billigungsbeschlusses beschlossen, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen ist.

Änderungen oder Ergänzungen gegenüber der Planfassung der öffentlichen Auslegung sind in - roter Schriftfarbe - dargestellt.

Im Amtsblatt Nr. 14 vom 25.10.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 73. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadtsanierung“ in der Planfassung vom 11.07.2023 einschließlich Begründung und schalltechnischer Untersuchung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 02.11.2023 bis 04.12.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.


Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- 73te Änderung Bebauungsplan Altstadtsanierung-Planfassung
    11_07_2023

01a- 73te Änderung Bebauungsplan Altstadtsanierung-Planfassung
   11_07_2023 - A4

02- 73te Änderung Bebauungsplan Altstadtsanierung-Begründung
   11_07_2023

03- Schalltechnische Untersuchung

04- Billigungsbeschluss vom 11_07_2023

05-datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren

06-Bebauungsplan Altstadtsanierung


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.