Aufstellung einer Satzung zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Neukirnberg;

Öffentliche Auslegung gemäß § 35 Abs. 6 i. V .m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg hat am 14.03.2023 die Aufstellung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Neukirnberg zur Festsetzung von 2 Wohneinheiten für das Grundstück Flurnummer 1093 der Gemarkung Penzberg, Neukirnberg 2, beschlossen.

Am 07.11.2023 hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss den Planentwurf des Architekturbüros Wolfgang Zach zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Neukirnberg gebilligt und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 15 vom 11.12.2023 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Neukirnberg, einschließlich Begründung und Beschlussbuchauszüge des Aufstellungsbeschlusses und Auslegungsbeschlusses) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 19.12.2023 bis 19.01.2024 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung der Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung der Außenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Außenbereichssatzung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- 1te Änderung der Außenbereichssatzung Neukirnberg - Planentwurf_07_07_2023

02- 1te Änderung der Außenbereichssatzung Neukirnberg - Begründung  24_07_2023

03- 1te Änderung der Außenbereichssatzung Neukirnberg – Aufstellungsbeschluss

04- 1te Änderung der Außenbereichssatzung Neukirnberg – Auslegungsbeschluss

05- Außenbereichssatzung Neukirnberg

06- Außenbereichssatzung Neukirnberg - Begründung


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.