Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) für das Grundstück Fl. Nr. 1988/3 der Gemarkung Penzberg, Im Dittenried;

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 27.09.2022 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 1988/3 der Gemarkung Penzberg, Im Dittenried, beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.08.2023 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekannt gemacht.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 1988/3 der Gemarkung Penzberg, Im Dittenried, wurde einschließlich Begründung vom 18.08.2023 bis 18.09.2023 öffentlich ausgelegt.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 20.02.2024 den Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 1988/3 der Gemarkung Penzberg, Im Dittenried gebilligt und den Beschluss gefasst, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf erneut auszulegen ist.

Im Amtsblatt Nr. 3 vom 26.02.2024 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 1988/3 der Gemarkung Penzberg, Im Dittenried, einschließlich Begründung und Beschlussbuchauszüge des Aufstellungsbeschlusses und Auslegungsbeschlusses) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 05.03.2024 bis 04.04.2024 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme ausliegen und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Hierbei sind die Änderungen/Ergänzungen in blauer Schriftfarbe dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Einbeziehungssatzung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01_Einbeziehungssatzung Im Dittenried_Planentwurf_Fassung 20_02_2024

02_Einbeziehungssatzung Im Dittenried_Begründung_Fassung 20_02_2024

03_Einbeziehungssatzung Im Dittenried_Billigungsbeschluss_20_02_2024


Zum Vergleich können die alten Planunterlagen vom 30.06.2023
unter folgendem Link eingesehen werden.


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.