Aufstellung der 19. Änderung des Bebauungsplans „Froschholz“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

19. Änderung des Bebauungsplans „Froschholz“; erneute öffentliche Auslegung

Die Stadt Penzberg hat mit Beschluss des Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschusses vom 17.01.2023 die Aufstellung der 19. Änderung des Bebauungsplans „Froschholz“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Grundstück Flurnummer 1000/78 der Gemarkung Penzberg, an der Fischhaberstraße, beschlossen.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Neufestsetzung von Baugrenzen zur Errichtung von zwei Wohngebäuden sowie die Festsetzung einer Bachentwicklungsfläche auf dem Grundstück Flurnummer 1000 /78 der Gemarkung Penzberg.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.08.2023 im Amtsblatt der Stadt Penzberg bekanntgemacht.

Der Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplans „Froschholz“ wurde einschließlich Begründung vom 18.08.2023 bis 18.09.2023 öffentlich ausgelegt.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 12.03.2024 den Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplans „Froschholz“ der Stadt Penzberg gebilligt und den Beschluss gefasst, dass der entsprechend dem Billigungsbeschluss zu ändernde bzw. zu ergänzende Planentwurf erneut auszulegen ist.

Im Amtsblatt Nr. 4 vom 10.04.2024 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplans „Froschholz“ einschließlich Begründung) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 18.04.2024 bis 21.05.2024 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr zur erneuten öffentlichen Einsichtnahme ausliegen und auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Hierbei sind die Änderungen/Ergänzungen in roter Schriftfarbe dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 19te Änderung Bebauungsplan Froschholz_Planfassung 15_04_2024

02 - 19te Änderung Bebauungsplan Froschholz_Begründung 15_04_2024

03 - Berichtigung Flächennutzungsplan

04 - schalltechnische Untersuchung 08_02_2024

05 - Billigungsbeschluss 12_03_2024_Beschlussbuchauszug

06 - Bebauungsplan Froschholz


Zum Vergleich stehen unter folgendem Link die Planunterlagen in der Planfassung vom 02.08.2023 (öffentliche Auslegung) zur Verfügung.


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
+49 8856 813-310
guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.