PM 28|2026 Die Trinkwassersituation verschärft sich: „Stadtwerke Penzberg" erlassen Allgemeinverfügung

Das Trinkwasser wird knapp – deshalb gelten nun klare Regelungen zum Umgang mit dem kostbaren Gut, etwa zum Gießen und Bewässern von Pflanzen und Gärten. Die Stadtwerke Penzberg haben nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Umgang mit Trinkwasser restriktiv regelt. Foto: Kapfer (Stadt Penzberg)

Die Trinkwassersituation verschärft sich angesichts der anhaltenden Trockenheit und Hitze – der bloße Appell zum Wassersparen hat nicht zu einer Entspannung der Lage geführt: Das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Penzberg“ hat darum eine Allgemeinverfügung zum Vollzug der Wassergesetze erlassen. Sie gilt ab Samstag, 15. August 2026.

Ganz konkret sind dort Einschränkungen zur Entnahme von Trinkwasser geregelt und für manche Zwecke das Verwenden von Trinkwasser strikt untersagt. 

So sind etwa folgende Zwecke hinsichtlich der Nutzung von Trinkwasser vollständig untersagt – hier auszugsweise die wichtigsten Restriktionen: 

  1. Das Befüllen von Pools und Badebecken, das Betreiben von Springbrunnen und Wasserspielanlagen oder Wasserbehältern. 
  2. Das Bewässern von Rasen- und Grünflächen (ausgenommen sind Flächen, die einer öffentlichen Nutzung dienen)
  3. Das Gießen von Hecken und Beeten zwischen 8 und 20 Uhr (ausgenommen sind Flächen, die einer öffentlichen und gewerblichen Nutzung dienen, ferner Forstflächen und Friedhöfe)
  4. Das private Waschen von Fahrzeugen
  5. Das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen sowie Dächern und nicht gewerblich genutzter technischer Anlagen
  6. Das Berieseln oder Beregnen von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung von Staubentwicklung 

Die komplette Allgemeinverfügung findet sich auf der Homepage der Stadtwerke Penzberg (www.stadtwerke-penzberg.de) sowie der Stadt Penzberg (www.penzberg.de), ferner im aktuellen Amtsblatt Nr. 18, das ebenso auf der Homepage der Stadt Penzberg zu finden ist – zudem in den öffentlichen Schaukästen der Stadt Penzberg. 

 

Kontakt für weitere Informationen
Kommunikation . Kultur . Veranstaltungswesen
Thomas Kapfer-Arrington
+49 8856. 813-130
thomas.kapfer@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Thomas Kopf.

Hier können Sie die Pressemitteilung als pdf herunterladen.