Aufstellung der 74. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für das Grundstück Flurnummer 828/56 der Gemarkung Penzberg, Karlstraße 3; erneute öffentliche Auslegung gemäß

 

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 25.06.2019 die Aufstellung der 74. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" der Stadt Penzberg für das Grundstück Fl. Nr. 828/56 der Gemarkung Penzberg, Karlstraße 3, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.

Nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellung-nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat der Stadtrat mit Beschluss vom 30.06.2020 den Entwurf der
74. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" gebilligt und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 19 vom 25.11.2020 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der
74. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadtsanierung" einschließlich Begründung sowie schalltechnischer Untersuchung vom 03.12.2020 bis einschließlich 08.01.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 03.12.2020 bis einschließlich 08.01.2021 zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 74. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" -
   Entwurf Änderungsplan vom 29.09.2020

02 - 74. Änderung des Bebauungsplans "Altstadtsanierung" -
   Begründung vom 29.09.2020

03 - Berichtigung Flächennutzungsplan vom 30.12.2019

04 - schalltechnische Untersuchung vom 15.09.2020

05 - Aufstellungsbeschluss vom 25.06.2019

06 - Billigungsbeschluss vom 30.06.2020

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.