Aufstellung der der 31. Änderung des Bebauungsplanes „Hochfeld“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

 

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat hat am 03.03.2015 die 31. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" der Stadt Penzberg vom 11.04.1995 für die Grundstücke Fl. Nrn. 987/13, 987/14, 987/15, 987/16, 987/17, 987/18, 987/19 und 987/44 Teilfläche der Gemarkung Penzberg (Edelweißstraße 1, 3, 5, 7, 9 und 11 sowie städtische Grünflächen an der Fischhaberstraße) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB angeordnet.

Nach öffentlicher Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat hat 25.04.2017 den Billigungsbeschluss mit den erforderlichen Planänderungen gefasst.

Nach erneuter öffentlicher Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss am 01.12.2020 den Entwurf der 31. Änderung des Bebauungsplans "Hochfeld" gebilligt und beschlossen, dass der Entwurf der 31. Änderung des Bebauungsplans "Hochfeld" folgendermaßen zu ändern bzw. zu ergänzen ist und danach gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen ist sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen sind:

  • Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,25 auf 0,3
     
  • Änderung des südlichen Bauraumes des Grundstücks Edelweißstraße 5
     
  • Ergänzung der Hinweise durch Text bezüglich der Belange des Artenschutzes sowie der Verbotszeiten für Baumfällarbeiten

Im Amtsblatt Nr. 20 vom 10.12.2020 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 31. Änderung des Bebauungsplanes "Hochfeld" der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 18.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 18.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021  zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an stadtbauamt@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01 - 31. Änderung BP Hochfeld - Änderungsentwurf 16.12.2020

02 - 31. Änderung BP Hochfeld - Begründung 16.12.2020

03 - Anpassung an den Flächennutzungsplan

04 - Billigungsbeschluss vom 01.12.2020

05 - Bebauungsplan Hochfeld
 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.