Aufstellung der 20. Änderung des Bebauungsplans „Oberfilz“ der Stadt Penzberg im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 1134/8 der Gemarkung Penzberg, Ignaz-Rhein-Straße 7; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Verkehrsangelegenheiten der Stadt Penzberg hat am 16.05.2017 die 20. Änderung des Bebauungsplans „Oberfilz“ der Stadt Penzberg für das Grundstück Fl. Nr. 1134/8 der Gemarkung Penzberg, Ignaz-Rhein-Straße 7, angeordnet und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Wesentlicher Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die geringfügige Änderung der Baugrenzen im südöstlichen Bereich mit Festsetzung einer zusätzlichen Fläche für Garage und Stellplätze, die Festlegung einer maximal überbaubaren Grundfläche von 310 m² sowie die Erhöhung der maximal zulässigen Anzahl der Wohneinheiten von 2 WE auf 3 WE. Da durch die Bebauungsplanänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Im Amtsblatt Nr. 8 vom 25.05.2021 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 20. Änderung des Bebauungsplans „Oberfilz“ der Stadt Penzberg einschließlich Begründung vom 02.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Penzberg (Stadtbauamt - Rathauspassage, 2. Stock, Zimmer-Nr. P 225) öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg vom 02.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021  zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Bedenken und Anregungen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können und dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-20. Änderung Bebauungsplan Oberfilz – Planentwurf

02-20. Änderung Bebauungsplan Oberfilz – Begründung

03-20. Änderung Bebauungsplan Oberfilz – Aufstellungsbeschluss

04-Bebauungsplan Oberfilz

 

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de


Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.