5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ und 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 24.04.2018 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Nonnenwald“ zur Erweiterung des Geltungsbereichs um Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 1143, 1193 und 1194 der Gemarkung Penzberg und die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Penzberg für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Nonnenwald“ von einer Waldfläche in eine gewerbliche Baufläche beschlossen.

Am 27.11.2018 hat der Stadtrat die Erweiterung des Geltungsbereichs der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Industriepark Nonnenwald“ zur Einbeziehung der Teilfläche 12 (Grundstücke Flurnummern 1208, 1208/7, 1194/11 und 1194/43 der Gemarkung Penzberg) sowie der Teilfläche 11 (Grundstück Flurnummer 1143/14 der Gemarkung Penzberg) beschlossen.

Der Stadtrat hat am 29.03.2022 den Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ in der Planfassung vom 16.03.2022 sowie den Vorentwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Penzberg in der Planfassung vom 16.03.2022 gebilligt und beschlossen, die Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Im Amtsblatt Nr. 7 vom 12.04.2022 wurde bekannt gemacht, dass nachfolgende Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 20.04.2022 bis 20.05.2022 während der Öffnungszeiten zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01-Vorentwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 16.03.2022
02-Städtebauliche Begründung zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans vom 16.03.2022
03-Umweltbericht zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans vom 03.03.2022
04-Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ vom 16.03.2022
05-Städtebauliche Begründung zur 5. Änderung des BP „Industriepark Nonnenwald“ vom 16.03.2022
06-Umweltbericht zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Nonnenwald“ vom 03.03.2022
07-Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 11.03.2020
08-Prüfung der schalltechnischen Belange vom 01.03.2022
09-Aufstellungsbeschluss Stadtrat vom 24.04.2018
10-Beschluss zur Erweiterung Geltungsbereich Stadtrat vom 27.11.2018
11-Billigungsbeschluss Stadtrat vom 29.03.2022
12-Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan „Biotechnologiezentrum Nonnenwald Nord“ vom Februar 2022
13-Anlagenband zur Verkehrsuntersuchung vom Februar 2022

Der Bebauungsplan „Industriepark Nonnenwald“ in der Fassung der 1. Änderung ist nachfolgend dargestellt:
14-Bebauungsplan Industriepark Nonnenwald

Kontakt für weitere Informationen

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.