Aufstellung des Bebauungsplans „Innenstadt VI“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;

Aufstellung des Bebauungsplans „Innenstadt VI“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat mit Beschluss vom 09.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Innenstadt VI“ für das Quartier Bahnhofstraße/Philippstraße/ Postgasse im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB angeordnet.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 05.04.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Innenstadt VI“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form der öffentlichen Auslegung der Planvorentwürfe.

Im Amtsblatt Nr. 1 vom 25.01.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Innenstadt VI“ in der Planfassung vom 23.12.2022 einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 02.02.2023 bis 06.03.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
 

Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- Bebauungsplan Innenstadt VI – Planfassung vom 23.12.2022

02- Bebauungsplan Innenstadt VI – Begründung vom 23.12.2022

03- Aufstellungsbeschluss

04- Beschluss zur Billigung des Planentwurfs

Kontakt für weitere Informationen:

Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de
www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.