Aufstellung der 19. Änderung des Bebauungsplans „Froschholz“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Aufstellung der 19. Änderung des Bebauungsplans „Froschholz“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;
öffentliche Auslegung gemäß § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschusses hat am 17.01.2023 die Aufstellung der 19. Änderung des Bebauungsplans „Froschholz“ der Stadt Penzberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Grundstück Flurnummer 1000/78 der Gemarkung Penzberg, an der Fischhaberstraße, beschlossen.

Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist die Neufestsetzung von Baugrenzen zur Errichtung von zwei Wohngebäuden sowie die Festsetzung einer Bachentwicklungsfläche auf dem Grundstück Flurnummer 1000 /78 der Gemarkung Penzberg.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss hat am 09.05.2023 den Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplanes „Froschholz“ der Stadt Penzberg gebilligt und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 8 vom 10.08.2023 wurde bekannt gemacht, dass der Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplans „Froschholz“ einschließlich Begründung bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 18.08.2023 bis 18.09.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegt und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert wird.


Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01_19te Änderung BP Froschholz_Planfassung 02_08_2023
02_19te Änderung BP Froschholz_Begründung 02_08_2023
03_19te Änderung BP Froschholz_Aufstellungsbeschluss 17_01_2023
04_19te Änderung BP Froschholz_Auslegungsbeschluss 09_05_2023
05_Bebauungsplan Froschholz


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.