Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) für das Grundstück Fl. Nr. 1988/3 der Gemarkung Penzberg, Im Dittenried; öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) für das Grundstück Fl. Nr. 1988/3 der Gemarkung Penzberg, Im Dittenried;
öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Penzberg hat am 27.09.2022 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 1988/3 der Gemarkung Penzberg, Im Dittenried, beschlossen.

Am 11.07.2023 hat der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss den Planentwurf des Architekturbüros B3 Architekten zur Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) für das Grundstück Flurnummer 1988/3 der Gemarkung Penzberg, Im Dittenried gebilligt und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst.

Im Amtsblatt Nr. 8 vom 10.08.2023 wurde bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Fl. Nr. 1988/3 der Gemarkung Penzberg, Im Dittenried, einschließlich Begründung und Beschlussbuchauszüge des Aufstellungsbeschlusses und Auslegungsbeschlusses) bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, vom 18.08.2023 bis 18.09.2023 am Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr öffentlich ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Einbeziehungssatzung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung abgesehen wird.


Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:
01_Einbeziehungssatzung Im Dittenried_Planentwurf_Fassung 30_06_2023
02_Einbeziehungssatzung Im Dittenried_Begründung_30_06_2023
03_Einbeziehungssatzung Im Dittenried_Aufstellungsbeschluss_27_09_2022
04_Einbeziehungssatzung Im Dittenried_Auslegungsbeschluss_11_07_23


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.