Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplans „Heiglhof“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 1051/1 und 1051/2 sowie 953/74 der Gemarkung Penzberg, Kapellenwiese 6c

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg hat am 03.05.2022 die Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplans „Heiglhof“ der Stadt Penzberg für die Grundstücke Flurnummern 1051/1 und 1051/2 der Gemarkung Penzberg, südlich der Kapellenwiese, beschlossen.

Der Bau-, Mobilitäts- und Umweltausschuss der Stadt Penzberg hat am 07.11.2023 den Beschluss gefasst, dass die 22. Änderung des Bebauungsplans „Heiglhof“ der Stadt Penzberg in das Regelverfahren überführt wird und den Vorentwurf der 22. Änderung des Bebauungsplans „Heiglhof“ der Stadt Penzberg in der Planfassung vom 09.10.2023 gebilligt und beschlossen, die Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Wesentlicher Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs nach Westen sowie die Neufestsetzung von Baugrenzen für die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück.

Im Flächennutzungsplan ist der Erweiterungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt so dass sich die Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der für den Eingriff erforderliche Ausgleich von rund 130 m² erfolgt auf dem Grundstück selbst in Form einer freiwachsenden Feldhecke aus standortheimischen Sträuchern als Eingrünung. Die Ausgleichsmaßnahme ist Bestandteil der Grünordnung und wird mit Rechtskraft des Bebauungsplanes rechtsverbindlich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form der öffentlichen Auslegung der Planvorentwürfe.

Im Amtsblatt Nr. 15 vom 11.12.2023 wurde bekannt gemacht, dass nachfolgende Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Penzberg (Rathauspassage, 2. Stock), Zimmer-Nr. P 225, Bauverwaltung, in der Zeit vom 19.12.2023 bis 19.01.2024 während der Öffnungszeiten zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausliegen und die Planunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Penzberg zur Verfügung stehen und während der Auslegungszeit Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Penzberg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben oder per E-Mail an bauleitplanung@penzberg.de eingereicht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Penzberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.


Die Planungsgrundlagen sind in nachfolgenden Dateien dargestellt:

01- 22te Änderung Bplan Heiglhof_09.10.2023

02- 22te Änderung BPlan Heiglhof Begründung_09.10.2023

03- 22te Änderung BPlan Heiglhof Umweltbericht

04- Aufstellungsbeschluss vom 03_05_2022

05- Beschluss zur Überführung in das Regelverfahren und Billigung

06- Bebauungsplan Heiglhof

07- 7te Änderung Bebauungsplan Heiglhof


Kontakt für weitere Informationen:
Stadt Penzberg
Bauamtsverwaltung, Stadtbauamt
Günter Fuchs
Tel: 08856.813-310
E-Mail: guenter.fuchs@penzberg.de | www.penzberg.de

Die Stadt Penzberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Stefan Korpan.